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Lancia Y

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  • »Lancia Y« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 6. Juni 2005, 23:34

darf man KFZ im Ausland zulassen und hier rumgurken?

Hi,

hab da mal `ne Frage:Ein polnischer Kollege will mit seinem Geländewagen Steuern sparen,deshalb hat er ihn in Polen angemeldet und gurkt nun lustig hier damit rum ohne Steuern zu zahlen..... Ist sowas zulässig? Dann will ich das auch..... 8)

schneemann

Suchtbolzen

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2

Montag, 6. Juni 2005, 23:40

Der Halter muß auch dort gemeldet sein, wo der Wagen angemeldet ist!


Lancia Y

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3

Montag, 6. Juni 2005, 23:45

er hat dort wohl Zweitwohnsitz bei der Oma.....
Aber muss er den Wagen nicht trotzdem ummelden?

schneemann

Suchtbolzen

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4

Montag, 6. Juni 2005, 23:49

Nein, wenn du einen Zweitwohnsitzt hast - und dort auch gemeldet bist - kannst du den Wagen dort zulassen. Wäre vorallem in Großbritannien sehr nett ...


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5

Dienstag, 7. Juni 2005, 08:06

Das hat doch der eine Typ auch so gemacht der den Corsa mit 2 Motoren und ca 500 PS hat. Er hat sich einen Wohnsitz in England besorgt und den Karren da zugelassen und freut sich wenn ihn die deutsche Polizei anhällt :D
Fiat Marea 1.6 ELX Limousine Motorschaden am 17.07.2005 seit 06.12.2009 wieder ein Marea 1.6 SX

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rthrued

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6

Dienstag, 7. Juni 2005, 09:41

Zitat

KFZ-ZULASSUNG
Beachten Sie bitte bei einem Umzug / Neuzuzug, dass sie ihr Kraftfahrzeug sofort ummelden, wenn dessen Standort (Heimatort) länger als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt wird. Als Standort des Kraftfahrzeuges gilt der Ort, an dem das Fahrzeug überwiegend ruht und von dem aus es in den Verkehr gebracht wird. Auch ein Wohnungswechsel innerhalb eines Landkreises ist der Kraftfahrzeugzulassungsstelle bekanntzugeben, da die Fahrzeugpapiere immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen (§27 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)


Nach 3 Monaten bekommt er Probleme

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7

Dienstag, 7. Juni 2005, 12:18

Zitat

Original von rthrued

Zitat

KFZ-ZULASSUNG
Beachten Sie bitte bei einem Umzug / Neuzuzug, dass sie ihr Kraftfahrzeug sofort ummelden, wenn dessen Standort (Heimatort) länger als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt wird. Als Standort des Kraftfahrzeuges gilt der Ort, an dem das Fahrzeug überwiegend ruht und von dem aus es in den Verkehr gebracht wird. Auch ein Wohnungswechsel innerhalb eines Landkreises ist der Kraftfahrzeugzulassungsstelle bekanntzugeben, da die Fahrzeugpapiere immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen (§27 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)


Nach 3 Monaten bekommt er Probleme


Soweit mir bekannt gilt diese Vorschrift nur für Deutschland also wenn ich z.b. mein Auto in Berlin angemeldet habe und in München wohne. Kann mir nicht vorstellen das es für das Ausland gilt
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8

Dienstag, 7. Juni 2005, 17:35

Ich auch nicht. Hier bei uns wohnt einer im Ort der fährt schon seit drei Jahren mit Tschechischen Kennzeichen rum. Und zwar das ganze Jahr.

N3R0

Kaiser

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9

Dienstag, 7. Juni 2005, 21:55

Cool... muss meinen Onkel auch mal fragen, ob der meinen Wagen nicht auf sich registrieren lassen will ;)

In Polen sind die Kosten recht gering. Ausserdem lässt der Tüv da einiges mehr zu als hier. :)

MfG
Adam
Alfa GT 2.0 JTS
Hiltrac Gewinde
Kerscher CS 9x18 und 9,5x18 mit 225/35 R18 Falken FK452 rundum
Ragazzon Cupanlage folgt...

... mehr brauch man nicht :)

Ich trage keinen Schmuck, ich fahre ihn!