Du bist nicht angemeldet.
» 7893 Threads / 118499 Posts |
» 5512 Threads / 74157 Posts |
» 5197 Threads / 84305 Posts |
» 5015 Threads / 59815 Posts |
» 3487 Threads / 42213 Posts |
Bitte deaktiviere deinen Werbeblocker! Unsere Community ist kostenlos - die dezenten Werbeanzeigen zwischen den Beiträgen können dich nicht wirklichen stören oder !?
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CarsFromItaly.info. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Benutzerinformationen überspringen
Haudegen
Registrierungsdatum: 16.09.2004
Wohnort: Flensburg/Kiel - Deutschland - Italy
Auto: Lancia Y 1,2 16V LS, Fiat 500 N / 500L, BMW 320SI
Benutzerinformationen überspringen
Lebende Foren Legende
Registrierungsdatum: 14.01.2004
Wohnort: Bayern
Auto: Fiat Uno 70ie, Tempra1,6, Peugeot 807,Ford Focus turnier
Benutzerinformationen überspringen
Lebende Foren Legende
Registrierungsdatum: 27.09.2003
Auto: US-500e, früher Abarth GP, noch früher Cinquecento Sporting Abarth
Zitat
Original von Nuvola-Punto
mein rechtanwalt bittet mich drum "um es zu verkürzen" die gesetzestexte rauszusuchen in den steht das es diese 10 cm bodenfreihet nicht als plicht sondern als empfehlung gibt...
Benutzerinformationen überspringen
König
Registrierungsdatum: 05.02.2005
Wohnort: Heubach
Auto: Fiat Punto 1.2 8V (2.0 16V Turbo), Fiat UNO
Zitat
Original von Nuvola-Punto
mein problem ist das ich nicht die stvzo vor mir habe um vergleichen zu können ob diese texte im i-net stimmen...
Benutzerinformationen überspringen
König
Registrierungsdatum: 05.02.2005
Wohnort: Heubach
Auto: Fiat Punto 1.2 8V (2.0 16V Turbo), Fiat UNO
Benutzerinformationen überspringen
Lebende Foren Legende
Registrierungsdatum: 27.09.2003
Auto: US-500e, früher Abarth GP, noch früher Cinquecento Sporting Abarth
Zitat
Original von Nuvola-Punto
@SuperFLoh [SSB]
oh danke!
kannste mir einen empfehlen...
spar dir son müll ok weis ganz genau wen ich da habe ok!
Zitat
Original von Nuvola-Punto
mein problem ist das ich nicht die stvzo vor mir habe um vergleichen zu können ob diese texte im i-net stimmen...
Zitat
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die
1.
in Anhang IV der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 225 S. 1) oder
2.
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EU Nr. L 171 S. 1) oder
3.
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)
in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Betriebserlaubnisrichtlinie 92/53/EWG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.
Zitat
Im VdTÜV-Merkblatt 751 wird eine Mindestbodenfreiheit von 70mm zu elastischen Bauteilen und 80mm zu starren Bauteilen gefordert. Hieran haben sich die aaSoP / PI zu orientieren. Wenn das Fahrzeug i.d.T. so tief war, ist bestimmt ein Gewindefahrwerk eingebaut. Es liegt immer nahe, sich den vorschriftsgemäßen Einbau durch einen aaSoP/PI bestätigen zu lassen und dann das Fahrwerk noch ein wenig herunterzudrehen. Pech nur, dass der kluge aaSoP/PI den zulässigen Einstellbereich festlegt und dieser in den Papieren (entweder Fz-Schein oder 19(3)-Beiblatt) dokumentiert.
Zulässig ist ein so tiefes Fahrzeug nicht. Hier gilt §30 StVZO, aufgrund dessen auf das VdTÜV-Merkblatt 751 gestützt werden kann.