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cobraeyez II

Foren Gott

  • »cobraeyez II« ist der Autor dieses Themas

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Registrierungsdatum: 24.12.2003

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1

Donnerstag, 17. August 2006, 11:18

Unfallfahrzeug - ab wann ?

mal ne frage die mich gerade interessiert:

ab wann spricht man von einem unfallfahrzeug ?

denn so wie ich das mitbekommen habe gelten fahrzeuge mit z.b. ausgewechselten stossstangen, kotflügel o.ä., immernoch als unfallfrei...

wo liegt denn jetzt die grenze zwischen unfallfrei und unfallfahrzeug ?



bitte kein halbwissen, das hilft mir nicht weiter... ;)

JanC

Foren Gott

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Registrierungsdatum: 22.06.2004

Auto: Fiat Punto 176 (16V) (RIP); Neu: BMW E90 320d

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2

Donnerstag, 17. August 2006, 11:39

Es gibt nur Halbwissen weil wohl nicht so richtig geregelt ;-)
Meine Werkstatt sagte mir sobald man dran rum schweissen muss, also "fest installierte" teile getauscht werden müssen und/oder die Karre auf die Richtbank muss...

Billy

Mitglied

Beiträge: 31

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3

Donnerstag, 17. August 2006, 11:39

Salute

zu mir hat ein Gutachter mal gesagt das ein Fahrzeug erst dan ein Unfallfahrzeug ist wenn feste Teile ausgewechselt werde.

Ausbeulen und Stosstangen wechsel ist kein Unfallfahrzeug laut gutachter.

Ich hoffe das Stimmt soweit. Am besten wenn du nicht 100%ig bist ruf mal DEKRA an ;)

MFG

Billy

www.italo-team-augsburg.de

Blueboy

Foren Gott

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Wohnort: Hannover

Auto: ???

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4

Donnerstag, 17. August 2006, 11:55

Meine Versicherung sagte mir damals, dass es ab einem Schaden von 400€ an Blechteilen ein Unfallfahrzeug sei. Daher war mein Punto damals eins dank Aufbruchschaden.

maXTC

Hardcore User

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5

Donnerstag, 17. August 2006, 12:37

hm bei mir wurde die frontschuerze gewechselt und die motorhaube musste ausgebeult und neu lackiert werden.

is lt. euren aussagen jetz genau zw. unfallschaden und nicht-unfallschaden :autsch:
Diese Signatur kann in ihrem Land nicht angezeigt werden.

We're sorry about that.

Cinquecento1

CFI Elite

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6

Donnerstag, 17. August 2006, 12:42

Zitat

Original von maXTC
hm bei mir wurde die frontschuerze gewechselt und die motorhaube musste ausgebeult und neu lackiert werden.

is lt. euren aussagen jetz genau zw. unfallschaden und nicht-unfallschaden :autsch:



das wäre kein unfallwagen...
es ist ein wagen mit unfallschaden, den der Verkäufer auf wunsch mitteilen muss - aber er braucht ihn [im Gegensatz zu einem Unfallwagen] nicht eigenständig mitteilen...

cobraeyez II

Foren Gott

  • »cobraeyez II« ist der Autor dieses Themas

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7

Donnerstag, 17. August 2006, 12:52

Zitat

Original von Cinquecento1
das wäre kein unfallwagen...
es ist ein wagen mit unfallschaden, den der Verkäufer auf wunsch mitteilen muss - aber er braucht ihn [im Gegensatz zu einem Unfallwagen] nicht eigenständig mitteilen...


also erst wenn feste teile ausgewechselt werden müssen spricht man von einem unfallfahrzeug...
kleinere blechschäden gelten als unfallschaden was aber nicht mit einem unfallfahrzeug zu vergleichen ist...

geht schon wieder in den bereich der wortschneiderei... :ugly:


wenigstens weiß ich erstmal bescheid - danke... :)

Tommey

Suchtbolzen

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8

Donnerstag, 17. August 2006, 12:58

Zitat

Original von cobraeyez II
kleinere blechschäden gelten als unfallschaden was aber nicht mit einem unfallfahrzeug zu vergleichen ist...




Das Problem an der ganzen Sache ist jetzt nur, wie man "klein" definiert.

Damals bei meinem Unfall (Delle hinten links im Kotflügel) hat mir der Gutachter gesagt,
dass mein Wagen nen Unfallauto ist, egal ob ich das Teil austauschen oder ausbeulen lasse.

Als Faustregel nannte er mir:
Wenn man einen Ausgleich der Wertminderung von der Versicherung erhält,
ist das Auto ein Unfallwagen, was man beim Verkauf unaufgefordert sagen muss.




MfG Tommey



cobraeyez II

Foren Gott

  • »cobraeyez II« ist der Autor dieses Themas

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9

Freitag, 18. August 2006, 01:03

Zitat

Original von Tommey
Als Faustregel nannte er mir:
Wenn man einen Ausgleich der Wertminderung von der Versicherung erhält,
ist das Auto ein Unfallwagen, was man beim Verkauf unaufgefordert sagen muss.



und wenn du das geld der versicherung nicht genommen hättest wäre es also kein unfallfahrzeug ? - komische logik... :ugly:

JanC

Foren Gott

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10

Freitag, 18. August 2006, 10:28

dann änders halt in "wenn im Gutachten eine Wertminderung ausgewiesen wird"

Selbstständiges Denken scheint nicht mehr so in zu sein...

cobraeyez II

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11

Freitag, 18. August 2006, 10:59

Zitat

Original von JanC
Selbstständiges Denken scheint nicht mehr so in zu sein...


nicht um die zeit... ;)

WoodmanGT

Meisterdetektiv

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12

Freitag, 18. August 2006, 11:38

aber auch dann stellt sich noch die Frage:

Was ist wenn er einen Schaden hat, den er nicht der Versicherung meldet sondern auf eigene Kosten repariert?

Dann stünde im Gutachten zwar drin, dass es einen Wertminderungsausgleich gäbe, aber da kein Gutachten vorliegt, wäre es rein definitionstechnisch kein Unfallfahrzeug.


Lecken Sie mich am Ar***!

Tommey

Suchtbolzen

Beiträge: 3 721

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13

Freitag, 18. August 2006, 13:20

Okay,

drücken wir das so aus:

Wenn du ein Gutachten machen würdest und da eine Wertminderung ausgewiesen würde,
dass ists nen Unfallfahrzeug.

Anders gesagt:

Jedes Fahrzeug, dass selbst NACH der Reperatur eine Wertminderung erleiden würde,
ist ein Unfallfahrzeug.



Dachte, es wäre klar, dass das fiktiv gemeint war.
Das man den Unfal ganz verschweigt oder das Geld nicht nehmen würde,
ändert ja nichts daran, dass eine Wertminderung besteht.



MfG Tommey



Cinquecento1

CFI Elite

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Auto: Lancia Delta II

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14

Freitag, 18. August 2006, 13:48

Zitat

Original von Tommey
Anders gesagt:

Jedes Fahrzeug, dass selbst NACH der Reperatur eine Wertminderung erleiden würde,
ist ein Unfallfahrzeug.




Das ist auch mein Wissensstand! :thumb:

500

Foren Gott

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15

Sonntag, 20. August 2006, 12:38

Am Besten ist, wenn man jeden Schaden am Auto im Kaufvertrag mit angibt, auch die so genannten "Bagadellschäden". Allesandere könnte man vor Gericht als vorsätzlichte Täuschung aus legen.
__________________________________________________


__________________________________________________
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Cinquecento1

CFI Elite

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16

Sonntag, 20. August 2006, 12:48

Zitat

Original von 500
Am Besten ist, wenn man jeden Schaden am Auto im Kaufvertrag mit angibt, auch die so genannten "Bagadellschäden". Allesandere könnte man vor Gericht als vorsätzlichte Täuschung aus legen.


wenn der käufer beweisen kann, dass er dich nach bagatellschäden gefragt hat und du nicht wahrheitsgemäß geantwortet hast, hast du ein problem - sonst nicht...

cobraeyez II

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17

Mittwoch, 13. September 2006, 20:53

mal noch eine andere frage...

ich hatte vorne im kotflügel eine kleine beule welche ausgebessert wurde...
durch den neuen klarlack sind bei genauem hinsehen kleine farbunterschiede sichtbar...

muss so eine nachlackierung mit beim verkauf angegeben werden ??

natürlich wäre man auf der sicheren seite wenn man's mit angibt, aber da man diesen reparierten "bagatellschaden" kaum wahrnimmt bin ich auch nicht scharf darauf das dadurch der kaufpreis unnötigt gedrückt wird...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (13. September 2006, 20:57)


Buckaroo

König

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18

Mittwoch, 13. September 2006, 21:07

wieso sollte der kaufpreis durch neulack vermindert werden? ist ja so als würdest du kratzer rauspolieren und ich sag dir: nee du hast da ja lack abgetragen - da geb ich dir weniger geld für.
ich würde sagen das da was lackiert wurde und warum. das man da nen unterschied sieht liegt ja eher im auge des betrachters ;)

FABIAN500

GESPERRT!

  • »FABIAN500« wurde gesperrt

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Auto: Lancia Thema Scuro & 8.32, Fiat 500, Uno + Turbo

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19

Mittwoch, 13. September 2006, 23:08

Zitat

Original von Buckaroo
wieso sollte der kaufpreis durch neulack vermindert werden? ist ja so als würdest du kratzer rauspolieren und ich sag dir: nee du hast da ja lack abgetragen - da geb ich dir weniger geld für.
ich würde sagen das da was lackiert wurde und warum. das man da nen unterschied sieht liegt ja eher im auge des betrachters ;)


Wenn die Farboberfläche mit alle anderen Bauteilen übereinstimmen, kann man von ein Unfallfreien Fahrzeug ausgehen. Die meisten Autohersteller haben recht glatte Oberfläche (nicht so wie bei Fiat, leider) was ein Kfz- Lackierer nie hinbekommen wird.


Laut mein Wissenstand,

Wenn man fest Bauteile schweisst/ erneuert/ ausbeult (keine kleine Parkdellchen) spricht man von ein Unfallfahrzeug.
[IMG]http://images.zerom.de/data/media/30/Signatur8.32.jpg[/IMG]

20

Donnerstag, 14. September 2006, 01:26

was bekommt ein kfz lackierer nie hin ? man bekommt in etwa die strucktur mit der richtigen eisntellung und glatte oberfläche bekommt kein roboter so glatt wie ein lackierer hin so stimmts eher .
:catch: :D Euch ist doch verdammt langweilig, geht arbeiten :D :catch: