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kowboy

Haudegen

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21

Dienstag, 30. Januar 2007, 11:33

Zitat

Original von bennyoman
warum das??? gilt nen eu führerschein inna schweiz nit?? jaja ich weiss die
eidgenossen gehören nit dazu...aber find ich schon nen witz...nen bissl
können die sich ruhig ihren nachbarn anpassen :D :D


haha, :D, du bist ja ein komiker. wir sind wohl das "EU'ste" land ausserhalb der EU. und das ist nicht immer gut. :P


aber mal zum thema: ginge das im extremfall nicht, dass die karre über die eltern in D angemeldet bleibt? kannst ja mit jedem nummernschild in der schweiz rumfahren.

LucaGT

Kaiser

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22

Dienstag, 30. Januar 2007, 12:13

Ja, kann ich auf meine Eltern anmelden, nur darf ich das Auto dann nicht mehr in der CH führen, da ich einen Schweizer Führerausweis habe.

Das wäre dann ein illegaler Import eines ausländischen Fahrzeuges.

Ausnahmen sind wie immer im Ermessensbereich des Zöllners/Polizisten.

Zitat

Original von achwassolls
ist schon verständlich... die schweiz will, dass luca nicht nur hier arbeitet und wohnt, sondern auch seinauto hier anmeldet und hier die steuern etc. dafür zahlt.


Das hab ich auf der Baselland-Seite gefunden:

Zitat

Zu beachten: Wurden am Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt (Tieferlegung, typenfremde Räder, Auspuffanlage etc.), welche nicht in den offiziellen Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen die entsprechenden Garantien und Unbedenklichkeitserklärungen nach CH-Recht bei der Fahrzeugprüfung ebenfalls vorgelegt werden.


Hmm, sieht wohl gut aus :D

Das Punto GT Forum

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (30. Januar 2007, 12:15)


DerChristian

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23

Dienstag, 30. Januar 2007, 12:19

Ja, das geht sicher...bis ihn einer anscheisst, weil er mit dem Karre fast dauerhaft in CH ist.

kowboy

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24

Dienstag, 30. Januar 2007, 12:56

Zitat

Original von LucaGT
Ja, kann ich auf meine Eltern anmelden, nur darf ich das Auto dann nicht mehr in der CH führen, da ich einen Schweizer Führerausweis habe.


ehhm... woher hast du das denn? ich weiss zugegebenermassen nicht, wie's genau mit dem gesetz aussieht, aber ein freund von mir (CH führerausweis) fuhr regelmässig mit dem fahrzeug eines geschäftspartners (D nummernschild) in der Gegend (CH) rum und wurde auch ab und zu mal von der Polizei angehalten. keine probleme.

ich darf ja wohl mit jedem fahrzeug rumfahren, für das ich einen führerausweis besitze, und das legal in die schweiz gekommen ist.

LucaGT

Kaiser

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25

Dienstag, 30. Januar 2007, 13:10

Deswegen sage ich, Aussnahmen sind wie immer im Ermessensbereich des Zöllners/Polizisten.

Du sagtest ja, Geschäftspartner deines Kollegen, da würde ich persönlich ein Auge zudrücken.

Woher ich das hab?

Vom Schweizer Strassenverkehrsgesetz, vom Zöllner, der mich schon fünf mal drauf hingewiesen hat, vom Kollegen, der am Zoll nicht mit seinem Uno überfahren durfte(gleiche Situation wie ich), der aussteigen musste und seine Freundin hat fahren lassen müssen(da sie nicht in CH gemeldet war und auch keinen CH-Führerschein hatte), vom Kantonalen Verkehrsamt,...

Du darfst mit DEINEM Auto überall rumfahren, so lange es deiner ist, angemeldet in dem Land, wo du wohnst und dessen Führerschein du besitzt.

Ich fahre aber mit meinem Auto, welches ich in einem Land angemeldet habe, in dem ich nicht mehr wohne und dessen Führerschein ich nicht mehr habe.
Kein Geschäftswagen, kein Leihwagen.

Und ich glaube wohl kaum, dass die Polizei mir glaubt, wenn sie mich mit dem Punto anhalten, dass er meiner Mutter gehört und ich nur Leihweise fahre.

Willst du ein Auto in der Schweiz fahren(dauerhaft), weil du dort wohnst, musst du es dort anmelden.

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (30. Januar 2007, 13:15)


DerChristian

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26

Dienstag, 30. Januar 2007, 13:17

Zitat

Original von LucaGT

Und ich glaube wohl kaum, dass die Polizei mir glaubt, wenn sie mich mit dem Punto anhalten, dass er meiner Mutter gehört und ich nur Leihweise fahre.

Wenn er auf deine Mam zugelassen ist...du darfst als CH-Bürger doch "ausländische" Fzg. ohne Einschränkungen fahren!

Zitat

Original von LucaGT
Willst du ein Auto in der Schweiz fahren(dauerhaft), weil du dort wohnst, musst du es dort anmelden.

Ist ja in Dtschl. auch so....soweit also nix Neues.

kowboy

Haudegen

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27

Dienstag, 30. Januar 2007, 13:38

ich seh das auch so wie DerChristian. das mitm uno muss irgendwie noch andere gründe gehabt haben.

also, so wie du das schilderst, darf ich als schweizer mit ch-fahrausweis kein deutsches auto hier bewegen, ja?

d.h. die geschichte von meinem kumpel ist also eine ausnahme.

LucaGT

Kaiser

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28

Dienstag, 30. Januar 2007, 13:56

Die Schweizer Gesetze sind nun mal so und daran können wir nichts ändern.

Will ich ein Auto dauerhaft hier fahren, dann muss ich es hier anmelden.

Egal ob es in Deutschland auf meine Mutter angemeldet ist, Bin Laden oder den Papst.

@DerChristian
Nein, spätestens nach dem dritten,vierten Mal wo mich die Polizei/Zoll anhält wird er wollen, dass ich das Auto ummelde. Weil ich dauerhaft mit dem Auto rumfahre(immerhin wurde ich ja schon drei,vier Mal angehalten damit).

@kowboy
Mit dem Uno ist das genau das Gleiche.
Klar darfst du ein deutsches Auto in der CH bewegen, rein gesetzlich nur mit schriftlicher Einwilligung des Halters oder er sitzt neben dir. Aber auch hier, nicht dauerhaft.

Mal zum nachlesen:
Klick

Bitte, ich weiss, was ich da mache.

Das Auto fuhr legal in Deutschland auf meinem Namen und ich will, dass es legal in der Schweiz auf meinem Namen fährt.
Hier nen Monat fahren, da nen Monat fahren und so Spässchen mach ich nicht.

Wer was zum Thema zu sagen hat, bitte melden. Den Rest bitte ich einfach nur mitzulesen.

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (30. Januar 2007, 14:07)


kowboy

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29

Dienstag, 30. Januar 2007, 16:30

mann, luca...

klar ist der von uns beschriebene der inoffizielle weg. wir wollten ja möglichkeiten aufzeigen, wie du die karre hier fahren kannst, OHNE sie anzumelden. mit dem anmelden kommt ja die MFK... und da werden wohl mit grosser sicherheit die schweizer gesetze gelten. da ist also ziemlich wenig mit ausgefallenem tuning. aber zum trost darfst du ab dann dafür fast jeden reifen aufziehen, der irgendwie sinn macht. :P

ob das zeug so abgenommen wird, hast du doch schon selber beantwortet, nicht? hast du nicht erwähnt, dass du dich bei der MFK erkundigt hast? wenn du dich da mit "kommt drauf an, je nachdem" zufrieden gibst, dann bist du selber schuld. die wissen's sicher am besten.

hier drin wird wohl kaum einer den genau gleichen wagen von deutschland in die schweiz geholt und hier eingelöst haben, der dir nun sagen könnte, was auf dich zu kommt.

DerChristian

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30

Dienstag, 30. Januar 2007, 17:37

@kowboy: Dem habe ich nix hinzuzufügen. ;)


@LucaGT: Genau so meinte ich das auch...dass ein Fzg. mit "Daueraufenthalt" sogar in einem anderen Kanton innerhalb CH auf selbigen zugelassen sein muß, ist doch sicher in CH auch wie in Dtschl....hatte ich ja auch schon oben erklärt. :rolleyes:

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31

Dienstag, 30. Januar 2007, 21:46

Ihr könnt doch auch nicht einfach ein Auto umbauen (2 Motoren und so) und es dann in England zulassen, oder? Das geht hier auch net. Ich hab in Deutschland ma ne Verwarnung bekommen weil ich ein polnisches Auto gafahren hab. Das selbe in Holland mit einem Holländischen Wagen.

Die wollen das du ihre Steuern bezahlst. Sonst würde ja jeder den TÜV und die Steuern/ Versicherung umgehen.

Sebastian
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LucaGT

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32

Dienstag, 13. März 2007, 10:40

News:

FIAT weigert sich ein COC-Zertifikat auszustellen :ugly:

Der Wisch ist eine EU-Übereinstimmungserklärung. Ist ein bisschen ausführlicher wie der alte Fahrzeugbrief.

Das Auto sei über 6 jahre alt, da stellt FIAT sowas nicht mehr aus.

Dieses Zertifikat vereinfacht das Importieren um ein vielfaches, auch kostenmässig.

Ich probier es mal, FIAT in Italien anzuschreiben, vielleicht hilft das ja mehr.

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fseres

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33

Dienstag, 13. März 2007, 16:53

Ich würde mal den schweizer Zoll fragen, was die an Papieren benötigen.

Evtl. entstehen dir bei Übersiedlungsgut keine Zollkosten, zumindest ist das in Deutschland so. Hierzulande gibt es Fristen, in der Waren, die erst nach dem Umzug eingeführt werden, noch unter diese Befreiung fallen. Evtl. ist das in der Schweiz auch so. Das wäre der idealste Weg.

Ist dies nicht mehr möglich, dann benötigst du keine CoC-Bescheinigung (Eu-Konformitätsbescheinigung umgangssprachlich genannt, hat mit Zoll nichts zu tun, sondern mit Zulassung in der Schweiz, WENN das Papier dort überhaupt anerkannt wird, denn es ist nur in der EU gängig), sondern eine Lieferantenerklärung, die du, wenn du dir diese besorgt hast, benötigst, um bei deinem örtlich zuständigen deutschen Zollamt eine sog. Eur.1 ausstellen zu lassen. Dazu benötigt der dt. Zoll das Formular (IHK) und eine Proforma-Rechnung. Eine Ausfuhranmeldung müsstest du dann auch erstellen, wenn das Zollamt darauf besteht. Wichtig: Das Auto müsstest du dabei haben. Hier würde ich im Vorfeld aber bei deinem dt. Zollamt anrufen, es könnte sein, dass die die Formulare dir freundlicherweise kostenlos zur Verfügung stellen.

Abmeldungstechnisch 100%ig richtig wäre es, wenn du, bevor du zum Zollamt gehst, dein Fahrzeug beim Landratsamt abmeldest, für teures Geld eine internationale Zulassung beantragst (das Kostet mit Versicherung 50-100 Euronen zzgl. den neuen Kennzeichen). Auch dürfte es möglich sein, das Fahrzeug nachträglich abzumelden, wenn du dem Landratsamt den weiteren Verbleib des Fahrzeugs nachweist, idealerweise durch die schweizer Zulassung.

Noch was am Rande:
In Deutschland gibt es ein Kontrollsystem bei der Fahrzeugzulassung bei importierten Fahrzeugen. Sprich: Die Zulassungsstellen wollen vom Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sehen, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß verzollt wurde. Sowas gibt es mit Sicherheit auch bei der schweizer Zulassungsstelle. Es bringt also nichts, einfach das dt. angemeldete Fahrzeug in der Schweiz einfach so anmelden zu wollen.

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Dienstag, 13. März 2007, 17:15

Hallo fseres,

danke für den Beitrag.
Aber der Zoll ist nicht das Problem.

Das Problem ist die Typisierung in der Schweiz, bei der als Masstab eben die COC-Bescheinigung verwendet wird.

Entweder man hat sie, und man kann mit einer schnelleren Zulassung rechnen, oder man hat sie nicht, und darf sich das volle Paket geben.

Die Schweizer kennen das Result der letzteren Variante, nämlich Autos mit Typenschein X. Die einen meinen es wäre geil, sowas zu haben, die anderen nicht.

Wegen:

Zitat

Es bringt also nichts, einfach das dt. angemeldete Fahrzeug in der Schweiz einfach so anmelden zu wollen.


Ab der Verzollung darf ich ein Jahr mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz fahren, vorrausgesetzt ich hab eine gültige Versicherung in Deutschland (als nicht Übersiedlungsgut und mit COC-Bescheinigung sogar max. 4 jährig).

Mit COC-Bescheinigung darf ich direkt zur schweizer MFK, und mir das Auto abnehmen lassen. Das geschafft, kann ich dann mit den Papieren vom Zoll und den der MFK das Auto im Ausland abmelden und dann in der CH abmelden.

Ohne COC-Bescheinigung ist es etwas komplizierter.

Trotzdem,
wie du sagst, es ist Übersiedlungsgut. Da wird mein Auto in erstes Linie wie ein Auto ohne COC-Bescheinigung von der MFK behandelt. Jedoch erleichtert diese Bescheinigung trotzdem das Begutachten um Einiges.

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fseres

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35

Dienstag, 13. März 2007, 17:30

Lag es am Händler oder hast du dich an Fiat direkt gewendet?

Weil Fiathändler sind in Bezug auf Service, wenn es um die Beschaffung von Dokumenten geht, recht naja, untätig...

LucaGT

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Dienstag, 13. März 2007, 19:18

FIAT direkt. Über die Homepage und dann Kontakt.

Antworten tun die extrem schnell. Keine halbe Stunde, hat man da ne Antwort.

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fseres

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Dienstag, 13. März 2007, 22:56

Hmm, was ich noch so als Idee dazu hätte:

Versuche, die CoC über Fiat Schweiz zu besorgen.

Es könnte aber durchaus sein, dass Fiat die CoC nicht mehr ausstellen kann, da sie selbst die nötigen Daten nicht mehr haben, dann gehst du leider leer aus :(

LucaGT

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Freitag, 16. März 2007, 22:07

So wie ich das verstanden habe, müssen Autohersteller ab 1997 CoC erstellen, da mein Punto BJ 98 ist, müssten sie also zumindest die Daten dafür haben.

Ich warte erstmal die Antwort von FIAT Italien ab, vielleicht geht es ja dort.

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Punto60Cult

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Samstag, 17. März 2007, 10:48

Such dir ma nen Fiat Händler der noch was von Service versteht. Der bekommt die Bescheinigung eher wie du alleine.

Zur Not PN mir ma deine Daten, dann geh ich ma bei meinem Fiat Futzi vorbei der hat bis jetzt für alles ne Lösung gefunden.

Sebastian
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