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Zitat
Original von bennyoman
warum das??? gilt nen eu führerschein inna schweiz nit?? jaja ich weiss die
eidgenossen gehören nit dazu...aber find ich schon nen witz...nen bissl
können die sich ruhig ihren nachbarn anpassen
Zitat
Original von achwassolls
ist schon verständlich... die schweiz will, dass luca nicht nur hier arbeitet und wohnt, sondern auch seinauto hier anmeldet und hier die steuern etc. dafür zahlt.
Zitat
Zu beachten: Wurden am Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt (Tieferlegung, typenfremde Räder, Auspuffanlage etc.), welche nicht in den offiziellen Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen die entsprechenden Garantien und Unbedenklichkeitserklärungen nach CH-Recht bei der Fahrzeugprüfung ebenfalls vorgelegt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (30. Januar 2007, 12:15)
Zitat
Original von LucaGT
Ja, kann ich auf meine Eltern anmelden, nur darf ich das Auto dann nicht mehr in der CH führen, da ich einen Schweizer Führerausweis habe.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (30. Januar 2007, 13:15)
Zitat
Original von LucaGT
Und ich glaube wohl kaum, dass die Polizei mir glaubt, wenn sie mich mit dem Punto anhalten, dass er meiner Mutter gehört und ich nur Leihweise fahre.
Zitat
Original von LucaGT
Willst du ein Auto in der Schweiz fahren(dauerhaft), weil du dort wohnst, musst du es dort anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (30. Januar 2007, 14:07)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DerChristian« (30. Januar 2007, 17:38)
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Moderator
Registrierungsdatum: 14.10.2004
Wohnort: Frankfurt am Main
Auto: Punto 176 60er Cult
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Punto60Cult« (30. Januar 2007, 21:48)
Zitat
Es bringt also nichts, einfach das dt. angemeldete Fahrzeug in der Schweiz einfach so anmelden zu wollen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucaGT« (13. März 2007, 17:20)
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