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abarth1

Doppel-As

  • »abarth1« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 12. Februar 2007, 19:32

TÜV-Verfall !!??

Habe ein Problem: :heul:
Da ich mich entschieden habe meinen Punto nur im Sommer zu fahren, habe ich ihn letzten Herbst abgemeldet. Nun will ich ihn im April wieder anmelden, dass Problem ist nur, dass im Februar der Tüv( also AU / HU) abläuft).
Wie funktioniert das denn dann im April??muss ich erst zum Tüv/Gtü etc um ihn anmelden zu können?was wenn er die HU oder Asu nicht besteht??
Wie soll ich zum Tüv/Gtü gehen,ohne ein angemeldetes Fahrzeug??

Fragen über Fragen, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »abarth1« (12. Februar 2007, 19:32)


miescha

König

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2

Montag, 12. Februar 2007, 19:42

RE: TÜV-Verfall !!??

Zitat

Original von abarth1
Wie soll ich zum Tüv/Gtü gehen,ohne ein angemeldetes Fahrzeug??


Rote Nummer. Kein Problem!

MFG
:drive: :gaga: :klatschen: :autsch: :pino: :beten: :pfeif: :arg: :catch:

abarth1

Doppel-As

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3

Montag, 12. Februar 2007, 19:49

Zitat

Rote Nummer. Kein Problem!


naja,es muß ja wohl auch noch eine Möglichkeit für "Otto-Normal-Verbraucher" geben!!??

Markus

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4

Montag, 12. Februar 2007, 19:54

stimmt.


Kurzzeitkennzeichen.



Bzw. normal kannst Du auch mit deinen entstempelten Kennzeichen zum Tüv fahren. Dazu mußt Du den Fahrzeugbrief und die Doppelkarte mitführen.

Am besten informierst Du dich dazu aber bei deiner Zulassungsstelle vor Ort.

Manche wollen, daß Du vorher vorbei kommst und die Wiederzulassung anzeigst. Manche interessiert das nicht.

TOF

'''''''''

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5

Montag, 12. Februar 2007, 19:54

Zitat

Original von abarth1
naja,es muß ja wohl auch noch eine Möglichkeit für "Otto-Normal-Verbraucher" geben!!??


Mit'm Hänger ... andere Möglichkeiten bestehen da nicht. Zur Zulassung brauchst du einen gültigen HU/AU Nachweis!

IMHO hättest du dir darüber vorher Gedanken machen sollen ...

abarth1

Doppel-As

  • »abarth1« ist der Autor dieses Themas

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6

Montag, 12. Februar 2007, 19:59

@Markus bella : danke,stimmt hatte ich ganz vergessen


@TOF :Würde so wenig Sinn machen und einen Markt 'mal wieder verkleinern,oder schaden. Hatte sowas von der Schule und dem Fahruntterricht im Kopf(auch wenns lange her ist;) )

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »abarth1« (12. Februar 2007, 20:17)


Python

Äh.. Scusi? Babedibubi?

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Wohnort: 79650 Schopfheim Motto: Sprit, Shit oder ein geiler Ritt

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7

Dienstag, 13. Februar 2007, 08:49

Also ich hatte beim Winterauto folgendes Prob. Ich hatte kein TÜV und AU und hab beim LRA einen Vorführschein beantragt. Der ist 3-5 Tage gültig und so darfst du mit dem Auto und entstempeltem Fahrzeug fahren. Allerdings nur von zu Hause zur Werkstatt, zum TÜV, zum LRA oder wieder heim. Sonst nirgends. Aber der GTÜ´ler der mein Auto abgenommen hat, hat zu mir gesagt das des mit m Vorfürhschein ein Witz sei und er bei ner extra Schulung gelernt hat das man das abgemeldete Auto auch ohne den Vorführschein zu den oben genannten Punkten fahren darf ohne gleich ein Ticket wegen Fahren ohne Versicherungsschutz zu riskieren ;) Eben mal was für Otto-Normalverbraucher halt.

In diesem Sinne

Euer Python

Markus

Super Moderator

Beiträge: 3 730

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Auto: zu viele

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8

Dienstag, 13. Februar 2007, 10:41

@Phyton:


das ist der von mir beschriebene Fall, der von LRA zu LRA unterschiedlich geregelt wird und normal mit der Polizei vor Ort abgestimmt ist.

LanciaBertone

***GESPERRT***

  • »LanciaBertone« wurde gesperrt

Beiträge: 8 647

Registrierungsdatum: 23.06.2004

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9

Dienstag, 13. Februar 2007, 13:05

Mein Wissen ist auch, daß TÜV- und Zulassungsfahrten mit entstempeltem Kennzeichen und Doppelkarte zulässig sind. Einzige Einschränkung: Das Auto muß bereits auf deine Person mit dieser Nummer zugelassen gewesen sein und es ist immer nur der direkte Weg dahin zulässig - damit werden Überführungsfahrten bei Autokäufen ausgeschlossen.

Die genaue Feinabstimmung solltest Du halt mal - wie es Markus schon schrieb - bei deiner Zulassungsstelle erkundigen.

Normal fährst halt erst zum TÜV, dann im Anschluß auf direktem Weg zur Zulassung. Bist aber nicht gezwungen, das in einem Aufwasch zu tun.


Kurzzeitkennzeichen, rote Nummer und Hänger sind zwar auch möglich - aber warum sollte man sich diese Umstände machen?

taz

KAPPA-Fan

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10

Dienstag, 13. Februar 2007, 21:34

Mir gings vor 2 Jahren genauso.

Hol dir ne Doppelkarte, mach die alten Nummerschilder dran und dann auf direktem Wege zum TÜV. Das darfst Du.
Angebracht wäre es, wenn Du beim TÜV nen Termin mit jemanden machst. Dann kann die Polizei den anrufen und nachfragen.
16V Fährt jede Sau! :D :D :D