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Bravissimo

Hütchenschubbser

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1

Donnerstag, 18. Februar 2010, 21:49

Abschleppen eines abgemeldeten Autos

Hi,

wenn ich ein abgemeldetes Auto mit einer Abschleppstange abschleppen will, muss man doch das hintere Nummernschild vom Zugfahrzeug hinten an das abzuschleppende Auto machen.

Ist das richtig?

Welchen Führerschein braucht man dafür?


Gruß
Mathias

iL Toro

U mad bro...?

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2

Donnerstag, 18. Februar 2010, 21:53

du darfst ein abgemeldetes auto net abschleppen ;)

edit:


Hieraus folgt, dass der nach StVZO angewandten Rechtspraxis (Abschleppen = Betriebsunfähigkeit + Ortsveränderung + Nothilfegedanke) die Grundlage entzogen ist. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministers gibt es in der FZV deswegen keine diesbezügliche Regelung mehr, da hauptsächlich davon ausgegangen wird, dass Pannenfahrzeuge, die abgeschleppt werden müssen, ohnehin zugelassen sind. Für solche Fälle, in denen abzuschleppende Fahrzeuge keine Zulassung aufweisen, würden hinreichend andere technische (Aufladen) oder rechtliche (Kurzzeitkennzeichen, gegebenenfalls Schleppgenehmigung) Alternativen zur Verfügung stehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »iL Toro« (18. Februar 2010, 21:54)


Bravissimo

Hütchenschubbser

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3

Donnerstag, 18. Februar 2010, 21:55

Danke! :thumb:

iL Toro

U mad bro...?

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4

Donnerstag, 18. Februar 2010, 21:56

so wollte i das damals mit meinem tempra auch machen als ich ihn 20km überführen wollte...aber scheiße was (habe mich damals ausgiebig erkundigt)... ^^

musste dann wohl oder übel nen 5t kennzeichen holen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »iL Toro« (18. Februar 2010, 21:57)


shopper

Haudegen

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5

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:00

haaa... da hab ich was in meinen versicherungsunterlagen gelesen


das ein unversichertes fahrzeuch das mittel abschleppens, ob nu seil oder stange, bei dem zuchfahrzeuch mitversichert ist....

ist natürlich immer ne auslegungs sache...
bei den örtlichen schergen nachgefragt..

o-ton... polzei hier vor ort

"von wo nach wo und wann?... okee ich sach den kollegen bescheid, aber nur den direkten weg!!!!! das geht dann klar..! "
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »shopper« (18. Februar 2010, 22:02)


Bravissimo

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6

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:01

Ich weiß, dass es früher ging. Aber es ändert sich alles.

Hab da im Hinterkopf, das man da den LKW-Führerschein brauchte.

shit happens! :rolleyes:

shopper

Haudegen

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7

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:03

frag bei deinen schergen nach....
wenns nich zu weit is drücken die auch gerne maln auge zu
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

iL Toro

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8

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:03

Zitat

Original von shopper
frag bei deinen schergen nach....
wenns nich zu weit is drücken die auch gerne maln auge zu


dann wird es interessant bei einem unfall..egal ob selbstverschuldet oder nich :D

Tommey

Suchtbolzen

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9

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:04

Das ist zwei Leuten von ner Werkstatt hier aus der Gegend mehr als teuer zu stehen gekommen.
Die haben nen Fahrzeug grad mal 300m zu meinem Reifenhändler geschleppt und wurden auf dem Weg von der Polizei angehalten.
War wohl RICHTIG teuer.

Glaub für das Bußgeld hätten se sich nen Hänger kaufen können :ugly:



shopper

Haudegen

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10

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:08

lesen hilft...
agb der versicherung..!
bei meiner stehts so drin wie im ersten post...
ergo isses mitversichert


und mal im ernst wennde jemanden im schlepptau hast...
fährtst doppelt so aufmerksam.... rasen is da eh nich drin...
wenn überhaupt was passiert knallt dir das abschleppende fahrzeuch rauf
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »shopper« (18. Februar 2010, 22:09)


Bravissimo

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11

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:11

Zitat

Original von shopper
und mal im ernst wennde jemanden im schlepptau hast...
fährtst doppelt so aufmerksam.... rasen is da eh nich drin...
wenn überhaupt was passiert knallt dir das abschleppende fahrzeuch rauf

Ich nehm immer ne Abschleppstange! :thumb:

shopper

Haudegen

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12

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:11

da knallt dir das abgeschleppte audo nich drauf... =)
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Bravissimo

Hütchenschubbser

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13

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:13

Ich versteh z. B. auch nicht, wieso der ADAC Seile hat, da hätte ich bei vielen Angst, dass die mir ins Auto krachen.

LanciaBertone

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14

Donnerstag, 18. Februar 2010, 23:30

das ist kein abschleppen, weil das den Nothilfegedanken zu Grundehat.
Was Du willst, ist schleppen.
Damit hat das Gespann (ja das gilt als Gespann) 4 Achsen und es ist für den fahrer des führenden Fahrzeuges ein LKW-Schein nötig.
Weiterhin brauchst Du die Genemigung der zuständigen Polizeibehörde für eine solche Überführungsfahrt.
Dann ist es möglich.
Allerdings ists so, dass diese genehmigung meist nicht erteilt wird, wenn Du nicht eine andere Art der Überführung arrangieren kannst.
und da wirds dann mit der Argumantation schon oft schwierig, denn ein fahrbares Auto ist mit Kurzzeitkennzeichen überführbar, ein nicht selbst fahrbereites (Motorschaden etc) mit dem Trailer. Wenn Du nachweisen kannst, dass du einen besonderen Druck hast, meinetwegen wegen einer Hallenräumung o.Ä. und kein Trailer mehr in vertretbarer Nähe mehr zu bekommen ist, kanns sein, dass die Genemigung erteilt wird...

Die Versicherung ist eine ganz andere Sache, wenn das geschleppte Fahrzeug eingeschlossen ist umso besser.

Wir ham letztens mal so eine Überführung in dunkler Nacht gemacht, mit nem Fahrer mit LKW Schein aber ohne Genemigung, war aber nur ein katzensprung...

Punto60Cult

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15

Freitag, 19. Februar 2010, 09:51

Genau so wie LanciaBertone das beschreibt ist es mir von der Polizei auch erklärt worden.

Sebastian
Ich Suche:
- Lackierte Stoßstangen

Ich Biete:
- Router Ausverkauf
@ 188 tkm

Bravissimo

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16

Freitag, 19. Februar 2010, 09:55

wir haben sowas schon mal gemacht. Das war eine Aktion :rolleyes:

Haben ein Auto vom Lackierer geholt. Karosse leer bis auf einen Sitz, Lenkrad und mal schnell die Rückleuchten ran gemacht.
Ein Kabel vom Zugfahrzeug über die Abschleppstange nach hinten geführt, um die Rücklichter zu betreiben. :D

Im Auto waren nichtmal Scheiben, der hinten drin saß hatte eine Motocrossbrille auf *rofl*

Das war ca. 2000, heute würde man dafür eingesperrt werden. :ugly:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bravissimo« (19. Februar 2010, 09:56)