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CH-Bastler

Hardcore User

  • »CH-Bastler« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 220

Registrierungsdatum: 08.01.2004

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1

Dienstag, 12. April 2011, 08:31

TOP oder FLOP? Frage wegen TÜV

Hallo

Was meint ihr zu diesen Felgen auf diesem GT?



Sind TOORA in 7x17 mit 205/40 R17

Nun meine Frage: Wie trage ich sowas in Deutschland ein?

Mit einem Vergleichsgutachten oder wie?

Ein explizites Gutachten für den Punto 1 liegt momentan nicht vor (weiss nicht mal, obs das gibt).

Danke für Eure Hilfe!
FIAT...what else?

Punto60Cult

Moderator

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2

Dienstag, 12. April 2011, 08:37

Die sind einfach nur zu groß für den Punto.

Du nimmst das Gutachten der Felgen und gehst damit zum TÜV. Der macht dann eine Einzelabnahme. Achte darauf das die Radlasten passen, was bei 17" wohl kein Problem ist.

Freigängikeit sollte auch gegeben sein.

Wenn du ein Gutachten einer anderen Felge in der Größe findest das auf den Punto passt, dann wirds günstiger.

Der eine TÜV macht da mehr Stress der andere weniger.

Sebastian
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@ 188 tkm

CH-Bastler

Hardcore User

  • »CH-Bastler« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5 220

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Wohnort: Ostschweiz

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3

Dienstag, 12. April 2011, 08:58

Also bei Euch in Deutschland suche ich mir ein Gutachten IRGEND EINER Felge die die gleiche Dimension hat und auf IRGEND einem Punto 176 eingetragen worden ist, mache mir ne Kopie und renne zum TÜV?

So einfach ist das?
FIAT...what else?

GTdriver

GTverliebt e.V.

Beiträge: 2 902

Registrierungsdatum: 02.09.2007

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Auto: Punto GT; Opel Astra H Caravan

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4

Dienstag, 12. April 2011, 09:05

Hallo Bastler!

Wirst wieder rückfällig?? :D

Ja, wie beschrieben! So einfach ist das....

Kannst aber auch einfach mal höflich bei Dekra oder TÜV Niederlassung anfragen. Dimensionen der Reifen und Felgen durchgeben. Auf einer 7x17 kannst du sogar 195/40/17 fahren. Wenn ich mich nicht ganz täusche passt da der Abrollumfang. Ansich stellt diese Eintragung keine größere Hürde dar!

Grüße GTdriver
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

Die Erinnerung an euch wird nie vergehen!

*Mul*17.08.2008

Punto60Cult

Moderator

Beiträge: 8 358

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5

Dienstag, 12. April 2011, 09:08

Du suchst dir ein Gutachten was die Daten deiner Felgen erfüllt und den Punto 176 drin stehen hat.

Sprich:
- ET
- Breite
- Zoll
- Radlasten (wenn die raus gesuchte Felge kleinere Lasten hat, isses auch OK, nur größer darf nicht sein)

Dann nimmst du das Gutachten deiner Felgen und das Gutachten was du raus gesucht hast und gehst damit zum TÜV. Der sagt dann entweder "ich hab keine Bock, hau ab" oder er sagt "ich guck mir das mal an".

Dann wird er nen bisschen fahren wollen und Kiste auch verschränken. Also wenn was streift, vergiss es gleich.

Das nennt sich dann Einzelabnahme und kostet auch dementsprechend mehr.

Das Vergleichsgutachten soll nur den Prüfer gnädig stimmen und ihm zeigen das du dich gekümmert hast. Macht halt vieles Einfacher für dich und den Prüfer.

Geh einfach mal zu der TÜV Station die das machen und frag was die wollen.

Sebastian
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cobraeyez II

Foren Gott

Beiträge: 2 599

Registrierungsdatum: 24.12.2003

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6

Dienstag, 12. April 2011, 13:29

Zitat

Original von CH-Bastler
Nun meine Frage: Wie trage ich sowas in Deutschland ein?

da du sehr wahrscheinlich kein teilegutachten einer 17" felge für den 176er finden wirst und die sache mit
dem vergleichsgutachten lediglich eine aufwandsminimierungshilfe ist, sollte man vor allem auf folgendes achten:

--> eintragung, wie gesagt, nur mit einer einzelabnahme nach §21stvzo möglich (darf in den alten bundesländern ausschließlich der tüv machen)

--> das zu deinen felgen gehörende tüv-gutachten ist zwingend notwendig

--> lochkreis sollte 4x98 sein (4x100 mit versatzschrauben trägt der tüv offiziell nicht mehr ein, nur wenn diese mit im felgengutachten aufgeführt sind)

--> passende radschrauben mit mind. 10mm tragendem gewinde (entspricht 8,0 umdrehungen)

--> mittenzentrierung muss passen

--> zulässige radlast der felge muss mind. 410kg betragen (bei 17" sicherlich kein thema)

--> 205/40/17 weichen +4,5% vom abrollumfang gegenüber der serie ab, demzufolge tachoüberprüfung notwendig (bei 195/40/17 mit +3,1% im endeffekt das gleiche)

--> freigängigkeit bei max. einfederung muss vorhanden sein (daran denken, beim verschränken federt das rad günstiger ein als bei beidseitiger belastung)


Zitat

Original von Punto60Cult
Geh einfach mal zu der TÜV Station die das machen und frag was die wollen.

dito - theorie & praxis sind halt oftmals 2 paar schuhe..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (12. April 2011, 13:44)