Hey Leute,
kurz und knapp.
Bin vor 2 Jahren in eine Mietwohnung gezogen(1 Haus 6 Parteien), diese wurde nun verkauft an unterschiedliche Eigentümer.
Mein neuer Eigentümer möchte jetzt Eigenbeadrf anmelden. Grund: Er muss selbst aus seiner Mietwohnung ausziehen.
Nach langen Gesprächen haben wir uns drauf geeinigt, dass wir bis Ende September ausziehen. (noch keine Kündigung erhalten, das ganze passierte mündlich und der neue Mietvertrag wurde auf unbegrenzte Mietdauer unterschrieben.
Zuersteinmal: Gibt es nicht ein Recht für den Mieter, dass er bei Umwandlung einer Mitwohnung in eine Eigentumswohnung eine 3-jährige Kündigungsschonung hat?
Zitat:"Will der neue Eigentümer einer zu einer Eigentumswohnung umgewandelten Wohnung kündigen, gelten zusätzlich Kündigungssperrfristen von 3 Jahren. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, durch eine Verordnung Gemeinden zu bestimmen, in denen die Kündigungssperrfrist 10 Jahre beträgt."
aus:
Zitat
Aber was passiert, wenn die Kündigung rechtens ist und ich bis zum Termin keine neue Wohnung finde(und ich suche schon seit 4 Monaten)?
Evtl. ist ja ein kleiner Spezialist unter euch der sich da ein wenig auskennt.
Danke für Antworten.
Mfg Erik