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olyschrauber

Doppel-As

  • »olyschrauber« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 9. Juni 2011, 23:18

....mal ins Klo gefasst...

Hallo Zusammen,

heute habe ich den 169er meiner Schwester mal dem Tüvie gezeigt: In den Radkästen wohnen wunderschöne, alte hochglanzverdichtete Intra Felgen in 7 x 15 ET25 mit nagelneuen 195/50er Uniroyal Rainsport 2. Der Gute hat mich nach Papieren für die Felgen gefragt - habe ich, logisch und drücke ihm mein originales, rotes Gutachten in die Hand. Das GA ist von 1988, es stehen der Tipo (160) und der Croma (154) drin. Ich denke mir: Die Welt ist in Ordnung, er trägts ein - weit gefehlt...

Dann kommts knüppeldick: Er fragt mich nach dem Baujahr vom Panda, ist ein ´09er, dann erklärt mir der Mann das ich ab Erstzulassung 1.1.1994 ein Teilegutachten oder eine ABE brauche - so wird das mit der Eintragung nix...

Hat rein zufällig jemand eine ABE oder ein Teilegutachten für meine Intra´s? Felgenbezeichnung ist 70513 F. Gern würde ich auch etwas weiter fahren für den Eintrag aber ich denke die Chancen stehen schlecht das sich ein Tüvie damit nen Floh in den Pelz setzt.

Bilder werfe ich die Tage mal nach, sieht wirklich zuuuuu geil aus...


Gruß Lutz

LanciaBertone

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2

Donnerstag, 9. Juni 2011, 23:29

was für ein Blödsinn... der blaue Schlumpf hatte einfach keine Bock auf die Arbeit die er mit einer Einzelabnahme gehabt hätte...

Geh einfach zu nem anderen TÜVer...

olyschrauber

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3

Freitag, 10. Juni 2011, 00:00

Nee, laß mal - der Typ ist an und für sich völlig schmerzbefreit: Der hat mir auch den Mischradsatz auf meinem Fio eingetragen.
Er hat mir die Anweisung auch gezeigt: Scheiß EU-Vorgaben kann man da nur sagen. An der Radabdeckung hatte er allerdings auch noch etwas zu nörgeln: Auch laut EU muß die Abdeckung nicht nur die Lauffläche sondern die ganze Breite abdecken, von Radmitte 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten - ohne Worte....

Guts Nächtle denne,

Lutz

LanciaBertone

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  • »LanciaBertone« wurde gesperrt

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4

Freitag, 10. Juni 2011, 00:24

Letzteres gilt tatsächlich, aber nur für neuere Autos, soweit ich weiß, ab EZ 07 oder 08...

Wie gesagt, geh einfach zu nem anderen...

racemove

Mitglied

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5

Freitag, 10. Juni 2011, 14:32

:zweifel:

Vielleicht hab ichs ja falsch verstanden.
Die bist mit einem Gutachten von 88 zum TÜV/Dekra gefahren und der hat dir die Räder nicht eingetragen weil der Panda von 09 nicht drinsteht?

Ist doch korrekt!

Was du brauchst ist ein Vergleichsgutachten für eine Felge: 7x15 mit ET25 in dem der aktuelle Panda drinsteht.

Die Reifen liegen lt. Umfangsrechner im Rahmen sollten dann auch in em Gutachten auftauchen.
Die Auflagen die zu dem Reifen drinstehen müssen erfüllt sein.

Ds ganze ist dann eine §21 EIntragung. Darf in den alten Bundesländern nur der Tüv machen, in den neuen nur die Dekra.

Kostet ab 25 Euro Euro, je nach Aufwand

Hab ich über Ostern beim Panda meiner Schwiegermutter durchgezogen.
Die gekauften Felgen waren aus 95 und logischerweise ohne Gutachten für den 169er. Vergleichsgutachten besorgt.
Zur Dekra gefahren, beide Gutachten präsentiert, ordentlich aufgetreten, 25 Euro bezahlt, Stempel drauf :-)


btw. die Serieräder haben 5,5x13 ET 38. bei einer 7" breiten Felge müsste die ET eigentlich 63 sein.


Kia Opirus 3.5 -- Chevy Corvette C5 -- Fiat Panda 100 HP -- Kawa ER6 N -- Suzuki SV 650 S

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »racemove« (10. Juni 2011, 14:38)


diabolic

Tripel-As

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6

Freitag, 10. Juni 2011, 14:41

... und in berlin dürfen es beide.

Tommey

Suchtbolzen

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7

Freitag, 10. Juni 2011, 15:21

Zitat

Original von racemove
btw. die Serieräder haben 5,5x13 ET 38. bei einer 7" breiten Felge müsste die ET eigentlich 63 sein.



Aber nur, wenn die so weit drin stehen sollen wie die kleinen 13" Trennscheiben.
Hab grad die ET von den 100HP Felgen nicht im Kopf, aber die stehen z.B. bestimmt etwas weiter draußen ;)



Cris

König

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8

Freitag, 10. Juni 2011, 17:11

Also den Schrieb (Seine Anweißung) möchte ich sehen, so was gibt es doch nicht.

Glaube der hatte keine Lust oder keine Ahnung
Keine Angst, es ist genug Draht im Schweißgerät.

cobraeyez II

Foren Gott

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9

Freitag, 10. Juni 2011, 19:59

@ olyschrauber

lanciabertone hat m.e. schon recht, wenn es sich wirklich um einen amtl. anerkannten sachverständigen (aaS oder aaSmT) vom TÜV(!) gehandelt hat,
gibt es keinen ersichtlichen grund, weshalb er bei einer §21 eintragung auf ein fahrzeugspezifisches teilegutachten bzw. eine abe o.ä. angewiesen wäre.

der nächste könnte die eintragung schon wieder viel lockerer sehen, auch hinsichtlich der radabdeckung - aber das ist natürlich deine sache.

Zitat

Original von racemove
Was du brauchst ist ein Vergleichsgutachten für eine Felge: 7x15 mit ET25 in dem der aktuelle Panda drinsteht.

ein vergleichsgutachten ist nur eine hilfestellung, aus technischer und rechtlicher sicht aber keine voraussetzung.

Zitat

Original von racemove
btw. die Serieräder haben 5,5x13 ET 38. bei einer 7" breiten Felge müsste die ET eigentlich 63 sein.

ich nehme mal an, dass es bei den meisten durchaus beabsichtigt ist, dass der neue radsatz etwas satter im radhaus steht als die serienbereifung. ;)

wobei deine rechnung auch so nicht aufgeht, 5,5" ET38 stehen genausoweit außen wie 7" ET57. :P

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (10. Juni 2011, 20:02)


olyschrauber

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10

Freitag, 10. Juni 2011, 21:14

Erstmal danke für Eure Anteilnahme :sad:.

Zum Vergleichsgutachten: Er hatte welche im Laptop und hat sich darin auch eingelesen. Da stand auch genug über Radabdeckung, bördeln etc. drin.

Die Sache mit der Prüfanweisung gilt für Fahrzeuge ab ´07, ich konnte es am Laptop selbst nachlesen. Es geht dabei hauptsächlich darum das die Felgenhersteller eine permanente QS haben müssen bzw. zertifiziert sein müssen denn nur in dem Fall können die Hersteller eine ABE oder ein Teilegutachten beantragen. Da es die Fa. Intra schon länger nicht mehr gibt sieht das Ganze ziemlich bescheiden aus.

Zum Prüfer selbst: Der Mann leitet drei Tage in der Woche eine Prüfstelle und den Rest der Woche juckelt er durch die Werkstätten und macht Eintragungen. Wenn einer vom Tüv mein Vertrauen genießt, dann er. Aus dem Tal der Ahnungslosen stammt er auch nicht. Der Typ kniet sich in meine "Pflegefälle" mit vollem Elan rein - hat mir schon einige Einträge gemacht wo die Schlümpfe in anderen Prüfstellen Plaque bekommen haben: 175/50 auf Borbet A auf nem 141er, die Mischbereifung auf meinem Fio oder die 17"er auf meinem Subaru Legacy 1 - alles Einzelabnahmen die recht kommod über die Bühne gingen. Was er - verständlicherweise - nicht macht, ist sich über Verordnungen hinweg setzen.

Ich habe gestern auch noch einen Satz 100HP Alus ergattert, falls alle Stricke reißen sollten.... Die Intra´s würde ich dann abgeben da ich kein passendes Mobil dazu besitze. Entweder als Komplettradsatz oder nur die Felgen - je nach dem.

Gruß Lutz

olyschrauber

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11

Freitag, 10. Juni 2011, 22:32

Hier mal Handybilder, richtige Fotos kommen noch....
»olyschrauber« hat folgende Bilder angehängt:
  • Foto-0010.jpg
  • Foto-0011.jpg
  • Foto-0007.jpg
  • Foto-0008.jpg
  • Foto-0009.jpg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olyschrauber« (10. Juni 2011, 22:42)


taz

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12

Freitag, 10. Juni 2011, 23:04

Frag mich, wo da das Problem ist.

Wenn de ein Gutachten hast, wo die Traglast der Felge steht sollte das alles nach §21 einzutragen sein. ?(
Muss natürlich mit dem Gewicht vom Panda passen. ;)
16V Fährt jede Sau! :D :D :D

olyschrauber

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Freitag, 10. Juni 2011, 23:27

Das Problem ist nur das Stück Papier :bash: Traglast ist 515kg, reicht für 1 1/2 Pandas....

cobraeyez II

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14

Freitag, 10. Juni 2011, 23:39

Zitat

Original von olyschrauber
Die Sache mit der Prüfanweisung gilt für Fahrzeuge ab ´07, ich konnte es am Laptop selbst nachlesen. Es geht dabei hauptsächlich darum das die Felgenhersteller eine permanente QS haben müssen bzw. zertifiziert sein müssen denn nur in dem Fall können die Hersteller eine ABE oder ein Teilegutachten beantragen. Da es die Fa. Intra schon länger nicht mehr gibt sieht das Ganze ziemlich bescheiden aus.

mag ja alles richtig sein, aber was hat das mit deinen felgen zu tun?
für deine felgen muss doch kein prüfzeugnis erstellt werden, es existiert doch bereits in form des dazugehörigen gutachtens.

das einzigste was nachvollziehbar wäre, wenn sich die prüfnormen zum nachweis der dauerfestigkeit von 1988 zu "heute" verändert hätten,
sodass das alte intra-gutachten nicht mehr den heutigen prüfnormen gerecht wird - ist mit der prüfanweisung vllt. dieser sachverhalt gemeint?

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (10. Juni 2011, 23:45)


taz

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15

Freitag, 10. Juni 2011, 23:46

Das sollte doch locker reichen. Mehr wie 1000kg Achslast stehen beim Panda nicht drin.

Nach dem selben Prinzip hab ich meine Räder am Kappa eintragen lassen.
Hatte Gutachten über Achslast der Felgen, sowie Achslast der Spurplatten. Das alles nach §21 ohne Probleme.

Wegen dem Rest muss der Prüfer halt selbst schauen. Freigängigkeit und so, sind bei mir übern Hof gefahren. Seit dem weiss ich auch warum da Huckel sind, dachte erst der Pflasterleger hatte am Vorabend gesoffen. :D :D :D
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olyschrauber

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16

Samstag, 11. Juni 2011, 00:03

Zitat

Original von cobraeyez II

das einzigste was nachvollziehbar wäre, wenn sich die prüfnormen zum nachweis der dauerfestigkeit von 1988 zu "heute" verändert hätten,
sodass das alte intra-gutachten nicht mehr den heutigen prüfnormen gerecht wird - ist mit der prüfanweisung vllt. dieser sachverhalt gemeint?


Wenn ich richtig hingehört habe meinte er das so. Die Felgen bei einem älteren Fzg. einzutragen wäre nicht das Problem, es geht halt nur um neuere Kisten die von dem Schwachsinn betroffen sind.

@taz: Bei uns werden die Böcke verschränkt auf Klötze gestellt und - wohl weils Spaß macht - über den Hof gescheucht, natürlich mit querliegender Wasserablaufrinne von 10 cm Tiefe.

Gruß Lutz