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Mauro

Tripel-As

  • »Mauro« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 2. Juli 2012, 21:01

Punto bei ebay ersteigert nun angeblich im see gelandet

Nabend zusammen
hab da so'n problemchen
Hab Samstag abend einen Punto ersteigert (schnäppchen :P)
hab direkt angeschrieben bezüglich abholung am besten für sonntag.
Heut morgen endlich mal ne antwort ''tut mir leid bla bla schwester gestern am see,handbremse vergessen und reingerollt''

:zweifel: ja ne is klar hab ich mir gedacht... Hab ihm direkt zurück geschrieben
schick mir mal ein paar bilder vom jetztigen zustand!!

Seit dem kam nix mehr und denke es kommt auch nix mehr
was nun? Direkt zum Anwalt?

Hatte jemand auch schonmal sowas erlebt?


gruß Mauro

Anzugpunk

Foren Gott

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2

Montag, 2. Juli 2012, 22:03

:catch:

Schreibste ist kein Problem, du brauchst ihn nur wegen der Teile. :P
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

EMTEC-Multimedia

Ver- und Kaufverbot

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3

Montag, 2. Juli 2012, 22:22

genau, Du brauchst nur die Karosserie.
Wird dann sowieso Lackiert :ugly: :D

cobraeyez II

Foren Gott

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4

Dienstag, 3. Juli 2012, 08:14

RE: Punto bei ebay ersteigert nun angeblich im see gelandet

abgeschlossene auktion = kaufvertrag

ich würde dem verkäufer schriftlich (per einwurfeinschreiben) eine frist von ca. 10-14 tagen für die auktionsabwicklung setzen,
danach siehst du dich leider gezwungen den geschlossenen kaufvertrag über einen rechtsanwalt durchzusetzen.

mit einem anwalt könntest du m.w. bei nichtlieferung sogar den dir entgangenen
geltwerten vorteil einklagen, sprich fahrzeugwert (lt. angebot) minus auktionspreis.

mach was draus.. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (3. Juli 2012, 08:15)


Tommey

Suchtbolzen

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5

Dienstag, 3. Juli 2012, 08:20

War das der verbeulte dunkelgraue HGT Abarth aus Köln? :D


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tommey« (3. Juli 2012, 08:21)


diabolic

Tripel-As

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6

Dienstag, 3. Juli 2012, 09:58

Zitat


Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
Sollte der Verkäufer die Ware nicht liefern, versuchen Sie bitte zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund den Versand der Ware verzögert, können Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb der er den Artikel zu liefern hat.
Die Fristsetzung kann zwar per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, das Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden.

Liefert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklären. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun und die Rücktrittserklärung z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. Empfehlenswert ist es auch, den Verkäufer zugleich aufzufordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn dieser von Ihnen schon bezahlt wurde.

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.


erst wenn du einen teureren, gleichwertigen ersatz gekauft hast, hast du auch anspruch auf schadensersatz.

powerpaul

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7

Dienstag, 3. Juli 2012, 12:29

Kommt der aus meiner Gegend? Dann gerne pn.. :D

cobraeyez II

Foren Gott

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8

Dienstag, 3. Juli 2012, 15:10

Zitat

Original von diabolic
erst wenn du einen teureren, gleichwertigen ersatz gekauft hast, hast du auch anspruch auf schadensersatz.

wer auch immer dir diese info gegeben hat, sie ist falsch. ;)

das ganze nennt sich im vertragsrecht anspruch auf schadensersatz statt der leistung.

aber rechtsberatung ist hier ja fehl am platz..

WoodmanGT

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9

Dienstag, 3. Juli 2012, 15:50

meiner Ansicht nach: Unmöglichkeit der Leistung da Sache zerstört, Auflösung des Kufvertrags -> Käufer muss ggf. bereits erhaltene Zahlung zurückzahlen (empfangene Leistung) ansonsten besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstiges (Dir ist ja kein Schaden entstanden)....


Lecken Sie mich am Ar***!

Mauro

Tripel-As

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10

Dienstag, 3. Juli 2012, 16:04

hmm... seh schon :autsch:
werd ihm heut nochmal schreiben und dann werden wir sehen :ugly:
Anwalt wird sich wieder freuen :eek2:
werd berichten.....

gruß Mauro

Durango

Bitcoin Barbar

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11

Mittwoch, 4. Juli 2012, 00:55

Zitat

Original von WoodmanGT
meiner Ansicht nach: Unmöglichkeit der Leistung da Sache zerstört, Auflösung des Kufvertrags -> Käufer muss ggf. bereits erhaltene Zahlung zurückzahlen (empfangene Leistung) ansonsten besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstiges (Dir ist ja kein Schaden entstanden)....


cobraeyes stützt seine Meinung auf dieses bzw. im Grundsatz [url=http://lexetius.com/2011,4672]dieses[/url] Urteil und hat damit auch meiner Meinung nach recht - der Jung schuldet Dir (auch) Schadenersatz. Wobei ich vor der Produktion anwaltlicher Kosten zu bedenken gebe, dass die meisten Fiatfahrer notorisch pleite sind... Daher erstmal deutlichst selbst zur Rede stellen. Die See-Geschichte ist schon sehr dubios. Wenn der Verkäufer weiterhin bei seiner Story bleibt bzw. schlicht nicht antwortet, sind juristische Schritte durchaus angebracht.

Gruß :)
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WoodmanGT

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Auto: Abarth 595C

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12

Mittwoch, 4. Juli 2012, 11:43

Zitat

Original von Durango
cobraeyes stützt seine Meinung auf dieses bzw. im Grundsatz [url=http://lexetius.com/2011,4672]dieses[/url] Urteil und hat damit auch meiner Meinung nach recht


Hab beide Urteile kurz quergelesen, das erste Urteil bezieht sich doch auf dem vom Verkäufer zu vertretenden Umstand, dass die Sache anderweitig verkauft wurde (im Gegensatz zu nicht zu vertretender Zerstörung) und das zweite auf die vorzeitige Beendigung einer Auktion und einen dadurch nicht zustandegekommenen Kaufvertrag - beide also nicht zutreffend, oder hab ich beim Überfliegen was Überlesen?


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Markus

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13

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:25

Zitat

Original von WoodmanGT

Zitat

Original von Durango
cobraeyes stützt seine Meinung auf dieses bzw. im Grundsatz [url=http://lexetius.com/2011,4672]dieses[/url] Urteil und hat damit auch meiner Meinung nach recht


Hab beide Urteile kurz quergelesen, das erste Urteil bezieht sich doch auf dem vom Verkäufer zu vertretenden Umstand, dass die Sache anderweitig verkauft wurde (im Gegensatz zu nicht zu vertretender Zerstörung) und das zweite auf die vorzeitige Beendigung einer Auktion und einen dadurch nicht zustandegekommenen Kaufvertrag - beide also nicht zutreffend, oder hab ich beim Überfliegen was Überlesen?


Zumal im zweiten Urteil der Verkäufer Recht bekommen hat, weil er die Auktion aufgrund nachträglicher Unmöglichkeit beenden durfte.

Durango

Bitcoin Barbar

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Auto: Tesla Model 3 Performance; ex: u.a. Seicento Sporting

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14

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:42

Zitat

Original von WoodmanGT

Zitat

Original von Durango
cobraeyes stützt seine Meinung auf dieses bzw. im Grundsatz [url=http://lexetius.com/2011,4672]dieses[/url] Urteil und hat damit auch meiner Meinung nach recht


Hab beide Urteile kurz quergelesen, das erste Urteil bezieht sich doch auf dem vom Verkäufer zu vertretenden Umstand, dass die Sache anderweitig verkauft wurde (im Gegensatz zu nicht zu vertretender Zerstörung) und das zweite auf die vorzeitige Beendigung einer Auktion und einen dadurch nicht zustandegekommenen Kaufvertrag - beide also nicht zutreffend, oder hab ich beim Überfliegen was Überlesen?


Hallo,

meine Interpretation der beiden Urteile sieht so aus, dass, falls der VK die Zerstörung zu vertreten hat, schadenersatzpflichtig ist. Wenn er sie aber nicht zu vertreten hat, ist er raus. Jedoch ist es hier im Fall des "See-Fahrers" *rofl* etwas anders. Zum Einen: Die Sache ist nicht so zerstört, dass sie nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch (Schlachter), unter deren Voraussetzungen der Bieter sein Gebot abgegeben hat, zugeführt werden könnte. Ist sowas wie ein (zusätzlicher) dicker Kratzer auf einem Handy, das sehr wohl noch funktioniert. Zum Anderen: Ich würde dem VK ein Verschulden anlasten, indem er das Auto, auf das bereits ein verbindliches Kaufangebot abgegeben wurde, (angeblich) der Schwester überlassen hat. Dementsprechend schuldet die Schwester dem VK Schadensersatz, der VK wiederum schuldet dem Bieter Schadenersatz bzw. Lieferung der Ware und Wertausgleich durch die "See-Fahrt". Es ist also mitnichten "unmöglich", die Sache zu liefern. Nur die mängelfreie Lieferung ist angeblich nicht mehr möglich - das ändert aber nichts an der verbindlichen Gebotsabgabe und der damit verbundenen Pflicht zum Ausgleich des Ist-Wertes zum Wiederbeschaffungswert einer mängelfreien bzw. dem Zustand des Ursprungsangebots entsprechenden Sache.

Wie gesagt, nur meine Meinung ;) Ich würde das Ganze aber gnadenlos durchziehen, wenn mir eine solche Story verkauft wird. Es gibt genug unehrliche Verkäufer, die alle einen auf den Deckel bekommen sollten!
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WoodmanGT

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15

Mittwoch, 4. Juli 2012, 15:47

Zitat

Original von Durango
Zum Einen: Die Sache ist nicht so zerstört, dass sie nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch (Schlachter), unter deren Voraussetzungen der Bieter sein Gebot abgegeben hat, zugeführt werden könnte.


Ist das denn tatsächlich so, dass es sich um ein Schlacht-Fahrzeug handelt? Das wurde bisher nur von einigen angenommen, mauro hat sich diesbzgl. noch gar nicht geäußert. Wenn es nämlich so ist, dass es sich lediglich um einen Schlachter handelt, gebe ich Dir ntürlich recht, dann ist die Lieferung nicht unmöglich, dann liegt der Fall ganz anders - davon konnte bislang aber nicht ausgegangen werden.


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Tommey

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16

Mittwoch, 4. Juli 2012, 15:51

Zitat

Original von Tommey
War das der verbeulte dunkelgraue HGT Abarth aus Köln? :D


Würd mich immernoch interessieren.
Der landet nämlich alle Nase lang wieder bei ebay.
Und das trotz des Umstands, dass bei jeder Auktion der gesetzte Mindestpreis erreicht wird :ugly:



Mauro

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17

Mittwoch, 4. Juli 2012, 16:26

ne eigentlich kein schlachter
angemeldet und fahrbereit (sonst wäre die seefahrt ja nicht geglückt ;)

75 punto klima usw... ob ich den geschlachtet hätte oder durchrepariert
ist ja nebensächlich....

bis heut keine antwort... heißt für mich mach mal Herr Anwalt

oder ich fahr vorbei und stell ihn zur rede....sind ja nur 90km :zweifel:


aber sachen gibs....da hab ich mich gefreut als ich den zuschlag erhalten hab
und dann sowat :arg:



gruß Mauro

fseres

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18

Mittwoch, 4. Juli 2012, 21:02

Ich würd zusätzlich mal zur Polizei gehen. Ggf. könnte auch der eine oder andere Paragraf im Strafgesetzbuch in betracht kommen.

Auch dürfte so ein Auto im See für die Polizei und/oder das Umweltamt interessant sein...

Anzugpunk

Foren Gott

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19

Donnerstag, 5. Juli 2012, 07:26

Das wird schlicht eine Leucht sein der nicht in der Lage war einen Mindestpreis anzugeben.
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20

Donnerstag, 5. Juli 2012, 09:23

Zitat

Original von Mauro
ne eigentlich kein schlachter
angemeldet und fahrbereit (sonst wäre die seefahrt ja nicht geglückt ;)

75 punto klima usw... ob ich den geschlachtet hätte oder durchrepariert
ist ja nebensächlich....

bis heut keine antwort... heißt für mich mach mal Herr Anwalt

oder ich fahr vorbei und stell ihn zur rede....sind ja nur 90km :zweifel:


aber sachen gibs....da hab ich mich gefreut als ich den zuschlag erhalten hab
und dann sowat :arg:



gruß Mauro


für wie viel hast ihn denn erstanden? ^^
Es ist eigentlich nicht so zickig gemeint, wie es sich anhört!! :D :thumb:

Boykottiert E10!! Diese Pampe braucht keiner!!